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Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Gefährdungsbe­­urteilung psychischer Belastungen

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Betrieb zur Durchführung einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych). Eine GB Psych liefert wichtige Informationen zum konkreten Gesundheitsbedarf Ihrer Mitarbeitenden und zeigt Ihnen, welche Maßnahmen einen hohen Nutzen in Ihrem Unternehmen haben. Lassen Sie die wichtigen Ergebnisse der GB Psych in Ihre Maßnahmen-Planung einfließen und stellen Sie Gesetzeskonformität in Ihrem Unternehmen her.